Herzlich Willkommen!
Ich, Mag. Hannes Engl, garantiere eine umfassende und intensive Betreuung jedes Klienten durch mich persönlich. Fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit, Engagement und Integrität sind die Säulen, auf denen meine berufliche Tätigkeit beruht.
UNSER TEAM
Fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit, Engagement und Integrität sind die Säulen, auf denen meine berufliche Tätigkeit beruht. Ein weitverzweigtes Netz in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Kollegen oder Spezialisten aus verwandten Sachgebieten trägt dazu bei eine umfassende fachlich korrekte Vertretung zu gewährleisten
Moderne Infrastruktur, elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten, Abfragemöglichkeiten betreffend das Grundbuch und das Firmenbuch, Zugangsmöglichkeiten zu Rechtsinformationssystemen und Rechtsdatenbanken ermöglichen Beratung und Vertretung, die „up to date“ ist.
UNSER SERVICE
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PORTFOLIO
- allgemeines Zivilrecht
- Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
- Ehe- und Familienrecht, Obsorge – und Unterhaltsrecht
- Erbrecht (Testamentsverfassung), Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
- Gewährleistung- und Schadenersatzrecht, Produkthaftung
- Vertragsrecht, Immobilienrecht (z.B. Kauf-, Schenkungs- und Übergabsverträge, Gesellschaftsverträge, Bauträgerverträge, Dienstbarkeitsverträge)
- Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht
- Verkehrsrecht, Führerscheinentzüge
- Exekutionsrecht
- Vertretung vor allen Gerichten und Behörden
Meine Mandanten werden individuell und umfassend in ihren rechtlichen Belangen beraten. Eine optimale persönliche und fachliche Betreuung ist auf diesem Wege gewährleistet. Ich bin bemüht in komplizierten und oft nur schwer nachvollziehbaren rechtlichen Problemen zu einer Klärung beizutragen, sodass mein Mandant aufgrund der Beratung und fachlichen Begleitung in der Lage ist entsprechende Entscheidungen selbst zu treffen. Sie sind der „Herr des Verfahrens“.
FORTBILDUNG
Gerade in Zeiten der fortschreitenden Rechtsentwicklung und einer vermehrten Komplexität der Rechtsmaterie ist es von unabdingbarer Notwendigkeit auch fachlich am Ball zu bleiben.Die Anwaltsakademie, von der Fortbildungsveranstaltungen für die österreichischen Rechtsanwälte organisiert werden, verleiht seit kurzer Zeit das so genannten „Awak-Cert“.
BERUFSBILD
Der Rechtsanwalt ist Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Er hat von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis.Das Berufsbild des Rechtsanwaltes ist in der Rechtsanwaltsordnung gesetzlich geregelt. Hier heißt es: „Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwaltes erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.“
VERSCHWIEGENHEIT
Was mir im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit anvertraut und bekannt wird, unterliegt der absoluten Geheimhaltung. Diese Verpflichtung trifft selbstverständlich auch mein Sekretariat.Diese Verschwiegenheitspflicht ist auch durch die Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung normiert:§ 9 Abs. 2 RAO:Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse seiner Partei gelegen ist, verpflichtet.