Herzlich Willkommen!

Ich, Mag. Hannes Engl, garantiere eine umfassende und intensive Betreuung jedes Klienten durch mich persönlich. Fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit, Engagement und Integrität sind die Säulen, auf denen meine berufliche Tätigkeit beruht.

Recht ist der Rahmen, in dem sich das Leben des Einzelnen und der Gesellschaft – in Ordnung – vollzieht. Staat und Staatengemeinschaft, staatliches und zwischenstaatliches Recht haben ein Ziel: Gemeinwohl – Sicherheit und Freiheit für jeden Einzelnen. Der Komplexität unserer Welt entspricht ein komplexes Gefüge von Institutionen, in welches die Republik Österreich eingebunden ist. Gleichzeitig ist diese in Gebietskörperschaften (Bundesländer und Gemeinden) und in gebietsübergreifende Körperschaften (berufsständisch ausgerichtete Kammern) gegliedert.

Der Komplexität der Institutionen entspricht die Komplexität des Rechtes. Soll das Recht dem Einzelnen ein Instrumentarium zur Bewältigung seiner Probleme bieten – und da öffnet sich ein weiter Anwendungsbereich von der Familie über die (selbständige und unselbständige) Berufstätigkeit bis zur Freizeit, von der Kultur bis zur Politik – so muss es verständlich ausgelegt und sachkundig angewendet werden. Wer nur den Text eines Gesetzes kennt, nicht aber das Verständnis, das ihm Gerichte und Verwaltungsbehörden beilegen, kennt nicht das Recht in seiner lebendigen Wirklichkeit.

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich – bevor er aber möglicherweise endgültig in eben dieses eingeht, besteht oft das Bedürfnis einen letzten Willen festzulegen. Wer dabei auf den Beistand eines Juristen verzichtet, läuft große Gefahr das dieser letzte  Wille unerfüllt bleibt, und den Nachkommen mehr Probleme bereitet, als gelöst werden.

Jüngste Untersuchungen haben gezeigt, dass ohne fachkundige Anleitung erstellte Testamente zu etwa 50 % grobe Fehler aufweisen, so wird zum Beispiel die Form, die das Gesetz vorschreibt, nicht beachtet, oder der Erblasser verwendet juristische Ausdrücke falsch. Die Folge sind oft gerichtliche Auseinandersetzungen – in vielen Fällen weicht dann die Aufteilung des Nachlasses von dem ab, was eigentlich geplant war.

Das österreichische Erbrecht ist umfassend geregelt. Nur eine professionelle Beratung kann helfen gravierende Fehler zu vermeiden, damit der „letzte Wille“ tatsächlich umgesetzt wird.

In ein Strafverfahren ist man manchmal schneller verwickelt, als einem lieb ist. Bereits ein Verkehrsunfall mit Verletzten kann zu einem Strafverfahren führen. Immer wieder führen auch falsche Anschuldigungen oder Verdächtigungen dazu, dass man sich gezwungen sieht sich in einem Strafverfahren zu verteidigen. Aber auch dann, wenn aus irgendwelchen Gründen tatsächlich eine Straftat verübt worden ist – ein geschulter und erfahrener Verteidiger bemüht sich um die Sicherung von Beweismitteln, vertritt im Verfahren vor Polizei und Gericht, begleitet zu Vernehmungen und nimmt Akteneinsicht. Auf diesem Wege kann ein allfälliger Prozess entweder vermieden oder wenn es tatsächlich zur Durchführung eines gerichtlichen Strafverfahrens kommt, dieses bestmöglich vorbereitet werden.

Auch ein Geschädigter hat das Recht, sich im Verfahren als Privatbeteiligter anzuschließen und Schadenersatzforderungen geltend zu machen – auch in diesem Verfahrensweg ist eine ordnungsgemäße rechtliche Vertretung erforderlich.

Die Schaffung von Wohnraum im Zuge eines Erwerbes oder Errichtung eines Eigenheimes ist einer der zentralsten Wünsche einer österreichischen Familie. Der Erwerb einer Eigentumswohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes ist meistens eine wichtige Entscheidung im Leben, die oft mit hohen finanziellen Belastungen verbunden ist. Ein solcher Kauf birgt aber einige rechtliche Gefahren in sich, an die oft kaum gedacht wird. Eine eingehende rechtliche Beratung vor dem Kauf der Immobilie sowie die professionelle Abwicklung des Kaufes (Erstellung des Kaufvertrages, grundbücherliche Durchführung der Eigentumsübertragung, treuhändige Abwicklung der Kaufpreiszahlung) ist daher notwendig.

Die Mediation ist ein Konfliktregelungsmodell, das in Österreich zunehmend bekannt und beliebter wird. Die Mediation eignet sich grundsätzlich vor allem für solche Konfliktfälle, in denen es um längerfristige Beziehungen geht oder wenn starke emotionale Bezüge bestehen.

In der Mediation erarbeiten die Konfliktparteien mit Hilfe eines Mediators die Lösung eines Konfliktes. Die Hilfestellung des Mediators erfolgt durch Moderation des Gespräches und diverse Interventionstechniken.

Mediation ist kein Zaubermittel, kann aber – richtig eingesetzt – dazu beitragen, dass vernünftige und tragfähige Lösungen, die oft gar nicht im Blickfeld der Parteien vorhanden waren, gefunden werden.

Der Umstand, dass auch ich eine Mediationsausbildung absolviert habe, bringt es mit sich, dass ich meine Mandanten auch in dieser Hinsicht bestmöglich begleiten und beraten kann.

UNSER TEAM

Fachliche Kompetenz, Unabhängigkeit, Engagement und Integrität sind die Säulen, auf denen meine berufliche Tätigkeit beruht.  Ein weitverzweigtes Netz in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Kollegen oder Spezialisten aus verwandten Sachgebieten trägt dazu bei eine umfassende fachlich korrekte Vertretung zu gewährleisten
Moderne Infrastruktur, elektronischer Rechtsverkehr mit den Gerichten, Abfragemöglichkeiten betreffend das Grundbuch und das Firmenbuch, Zugangsmöglichkeiten zu Rechtsinformationssystemen und Rechtsdatenbanken ermöglichen Beratung und Vertretung, die „up to date“ ist.

MAG. HANNES ENGL
MAG. HANNES ENGLRechtsanwalt
Ich bin seit 01.04.2002 als Rechtsanwalt in meiner Kanzlei in Ebensee selbständig tätig.
BIRGIT ENGL
BIRGIT ENGLAdministration
MARTINA EDER
MARTINA EDERAdministration

UNSER SERVICE

Das Erstgespräch zur Abklärung der Mandatsübernahme erfolgt grundsätzlich ohne dass hiefür unmittelbar Kosten an Sie verrechnet werden.

Das Rechtsanwaltshonorar ist im RATG einerseits und in den AHK andererseits geregelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Zeithonorars und in manchen Fällen auch eines Pauschalhonorars. Zu den im RATG bzw. in den AHK genannten Beträgen werden die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe sowie Barauslagen verrechnet.

Inormationen zum Rechtsanwaltstarifgesetz sowie den Autonomen Honorarkriterien finden Sie unter folgendem Link: http://www.rechtsanwaelte.at/downloads/mein_recht_ist_kostbar.pdf

PORTFOLIO

  • allgemeines Zivilrecht
  • Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht
  • Ehe- und Familienrecht, Obsorge – und Unterhaltsrecht
  • Erbrecht (Testamentsverfassung), Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
  • Gewährleistung- und Schadenersatzrecht, Produkthaftung
  • Vertragsrecht, Immobilienrecht (z.B. Kauf-, Schenkungs- und Übergabsverträge, Gesellschaftsverträge, Bauträgerverträge, Dienstbarkeitsverträge)
  • Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht
  • Verkehrsrecht, Führerscheinentzüge
  • Exekutionsrecht
  • Vertretung vor allen Gerichten und Behörden
Meine Mandanten werden individuell und umfassend in ihren rechtlichen Belangen beraten. Eine optimale persönliche und fachliche Betreuung ist auf diesem Wege gewährleistet. Ich bin bemüht in komplizierten und oft nur schwer nachvollziehbaren rechtlichen Problemen zu einer Klärung beizutragen, sodass mein Mandant aufgrund der Beratung und fachlichen Begleitung in der Lage ist entsprechende Entscheidungen selbst zu treffen. Sie sind der „Herr des Verfahrens“.

FORTBILDUNG

Gerade in Zeiten der fortschreitenden Rechtsentwicklung und einer vermehrten Komplexität der Rechtsmaterie ist es von unabdingbarer Notwendigkeit auch fachlich am Ball zu bleiben.Die Anwaltsakademie, von der Fortbildungsveranstaltungen für die österreichischen Rechtsanwälte organisiert werden, verleiht seit kurzer Zeit das so genannten „Awak-Cert“.

Mit diesem Fortbildungszertifikat wird bestätigt, dass die Anwälte, denen dieses verliehen worden ist, verschiedenste Fortbildungsveranstaltungen der Anwaltsakademie absolviert haben. Auf diesem Wege ist gesichert, dass die ausgezeichneten Anwälte stets für Top-Niveau in ihrer Beratung sorgen und absolut up to date sind. Um den hohen Qualitätsanspruch zu halten, ist die Nutzung von Awak-Cert zeitlich beschränkt und haben zur Verlängerung immer wieder Nachweise erbracht zu werden.Dass mir gerade auch die Fort- und Weiterbildung am Herzen liegt, beweist, dass ich bereits seit dem Jahr 2010 berechtigt bin diese Marke zu führen.

BERUFSBILD

Der Rechtsanwalt ist Berater, Vertreter und Helfer in allen Rechtsangelegenheiten. Er hat von allen rechtsberatenden Berufen die umfassendste Vertretungsbefugnis.Das Berufsbild des Rechtsanwaltes ist in der Rechtsanwaltsordnung gesetzlich geregelt. Hier heißt es: „Das Vertretungsrecht eines Rechtsanwaltes erstreckt sich auf alle Gerichte und Behörden der Republik Österreich und umfasst die Befugnis zur berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten.“

VERSCHWIEGENHEIT

Was mir im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit anvertraut und bekannt wird, unterliegt der absoluten Geheimhaltung. Diese Verpflichtung trifft selbstverständlich auch mein Sekretariat.Diese Verschwiegenheitspflicht ist auch durch die Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung normiert:§ 9 Abs. 2 RAO:Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten und die ihm sonst in seiner beruflichen Eigenschaft bekanntgewordenen Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse seiner Partei gelegen ist, verpflichtet.

Er hat den gerichtlichen und sonstigen behördlichen Verfahren nach Maßgabe der verfahrensrechtlichen Vorschriften das Recht auf diese Verschwiegenheit.§ 9 Abs. 3 RAO:Das Recht des Rechtsanwaltes auf Verschwiegenheit nach Abs. 2 2. Satz darf durch gerichtliche oder sonstige behördliche Maßnahme, insbesondere durch die Vernehmung von Hilfskräften des Rechtsanwaltes oder dadurch, dass die Herausgabe von Schriftstücken, Bild-, Ton- oder Datenträger aufgetragen wird, oder diese beschlagnahmt werden, nicht umgangen werden; besondere Regelungen zur Abgrenzung dieses Verbotes bleiben unberührt.